Kann ich meinen EPD-Anbieter frei wählen?
Die Gesundheitsfachpersonen oder Gesundheitseinrichtungen, die am EPD teilnehmen wollen oder müssen, sind in der Wahl ihrer (Stamm-)Gemeinschaft frei, sofern die Kantone ihren Gesundheitseinrichtungen die Wahlfreiheit gewähren. Auch Patientinnen und Patienten können den EPD-Anbieter frei wählen und jederzeit wechseln.

Mehr als ein Anbieter möglich
Während Patientinnen und Patienten jeweils nur bei einem EPD-Anbieter angemeldet sein dürfen, können Sie als Gesundheitsfachperson über unterschiedliche Gesundheitsinstitutionen bei mehr als einem zertifizierten EPD-Anbieter angemeldet sein. Dies kann etwa sinnvoll sein, wenn Sie bei zwei Institutionen arbeiten, die nicht beim gleichen EPD-Anbieter sind – zum Beispiel eine Orthopädin, die eine eigene Praxis führt und gleichzeitig als Belegärztin in einem Spital arbeitet.