Additional information for professionals:

Kann ich meinen EPD-Anbieter frei wählen?

Die Gesundheitsfachpersonen oder Gesundheitseinrichtungen, die am EPD teilnehmen wollen oder müssen, sind in der Wahl ihrer (Stamm-)Gemeinschaft frei, sofern die Kantone ihren Gesundheitseinrichtungen die Wahlfreiheit gewähren. Auch Patientinnen und Patienten können den EPD-Anbieter frei wählen und jederzeit wechseln.

Karte der Tätigkeitsregionen der acht EPD-Anbieter.

Mehr als ein Anbieter möglich

Während Patientinnen und Patienten jeweils nur bei einem EPD-Anbieter angemeldet sein dürfen, können Sie als Gesundheitsfachperson über unterschiedliche Gesundheitsinstitutionen bei mehr als einem zertifizierten EPD-Anbieter angemeldet sein. Dies kann etwa sinnvoll sein, wenn Sie bei zwei Institutionen arbeiten, die nicht beim gleichen EPD-Anbieter sind – zum Beispiel eine Orthopädin, die eine eigene Praxis führt und gleichzeitig als Belegärztin in einem Spital arbeitet.

Testen Sie Ihr EPD Wissen

Wie gut kennen Sie das EPD?

Testen Sie Ihr Wissen mit 10 Fragen! Sie finden hier die wesentlichen Informationen zum EPD zusammengefasst und mit Kontrollfragen ergänzt.