Zugriffsrecht für Gruppen von Gesundheitsfachpersonen

Im elektronischen Patientendossier (EPD) können Zugriffsrechte auch für Gruppen von Gesundheitsfachpersonen erteilt werden. Sie müssen aber zeitlich befristet sein.

Eine Gruppe ist zum Beispiel eine Abteilung in einem Spital, eine Gruppenpraxis, eine Apotheke oder eine Spitex-Einheit. In einem ersten Schritt suchen Sie die Gruppe im EPD-Teilnehmerverzeichnis. Anschliessend legen Sie deren Zugriffsrecht fest.

Zugriffsrecht für Gruppenmitglieder

Tritt eine Gesundheitsfachperson neu einer Gruppe von Gesundheitsfachpersonen bei, so erhält diese Person automatisch das Zugriffsrecht der Gruppe. Verlässt eine Gesundheitsfachperson die Gruppe, so wird ihr das Zugriffsrecht wieder entzogen.

Information über Neuzutritte

Sie können festlegen, dass Sie informiert werden, wenn neue Gesundheitsfachpersonen einer zugriffsberechtigten Gruppe beitreten.

Sperrliste

Einzelne Gesundheitsfachpersonen können Sie auch grundsätzlich vom Zugriff ausschliessen (Sperrliste).

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