Was kann ich tun, wenn meine Behandelnden nicht am EPD angeschlossen sind?
Ist Ihre behandelnde Gesundheitsfachperson, zum Beispiel Ihre Hausärztin, nicht am elektronischen Patientendossier (EPD) angeschlossen, können Sie trotzdem Ihr EPD nutzen.
Informieren Sie Ihre Gesundheitsfachperson, dass Sie ein EPD besitzen und es als persönliche Ablage für Ihre wichtigsten Gesundheitsinformationen sowie für den Informationsaustausch mit Ihren Behandelnden nutzen möchten. Sie wollen Dokumente aus dem EPD einer nicht angeschlossenen Gesundheitsfachperson zur Verfügung stellen: Loggen Sie sich im EPD ein und zeigen Sie die Informationen entweder direkt von Ihrem EPD aus der Gesundheitsfachperson oder laden Sie die Dokumente herunter, bringen Sie sie ausgedruckt mit oder senden Sie sie der Gesundheitsfachperson per gesichertem Mail zu.
Sie wollen die Unterlagen aus Ihrer letzten Behandlung ins EPD hochladen? Fordern Sie die Dokumente ein und speichern Sie sie als PDF in Ihrem EPD. Auf diese Weise sind diese Informationen auch für Ihre anderen Gesundheitsfachpersonen verfügbar.
Nur Einrichtungen mit stationären Behandlungen sowie neu zugelassene Arztpraxen haben heute die Pflicht, sich dem EPD anzuschliessen. Grundsätzlich kann man aber sagen, dass der Nutzen des EPD steigt, je mehr Menschen ein EPD eröffnen und ihre Behandelnden auffordern, die wichtigsten Unterlagen im Dossier abzulegen.