Was ist eine Stammgemeinschaft?
Das elektronische Patientendossier (EPD) ist ein Zusammenschluss von einzelnen autonomen Projekten. Dabei organisieren sich Gesundheitsfachpersonen und ihre Einrichtungen in einem technisch-organisatorischen Verbund. Diese Verbünde werden gemäss Bundesgesetz «Stammgemeinschaften» oder «Gemeinschaften» genannt. In der Kommunikation mit der Bevölkerung sprechen wir von «EPD-Anbietern».
Den «Gemeinschaften» können nur Gesundheitsfachpersonen beitreten. «Stammgemeinschaften» hingegen bieten einerseits ebenfalls den Gesundheitsfachpersonen den Anschluss an und andererseits den Patientinnen und Patienten die Eröffnung ihres persönlichen EPD.
Für die Bevölkerung spielen also die Gemeinschaften keine Rolle, Patientinnen und Patienten treten nur mit den Stammgemeinschaften in Kontakt.
Die Gemeinschaften und Stammgemeinschaften können dezentral in den Versorgungsregionen entstehen, zum Beispiel in einem Kanton oder übergreifend in mehreren Kantonen. Hier können sich alle Gesundheitsfachpersonen und ihre Einrichtungen anschliessen (z. B. Spitäler, Pflegeheime, Arztpraxen, Apotheken oder Spitex-Dienste).