Wer legt die Dokumente im EPD ab?
Normalerweise werden wichtige Dokumente von Ihren Behandelnden in Ihrem EPD abgelegt. Sie haben aber auch die Möglichkeit, eigene Dokumente im EPD zu speichern.
Ihre Behandelnden entscheiden, welche Dokumente im EPD gespeichert werden. Sie können dies ohne Ihr Zugriffsrecht tun, da sie Ihre Daten dann nicht einsehen, müssen aber auch EPD-Teilnehmende sein. Sie selbst haben die Möglichkeit, Ihre eigenen Dokumente zu hinterlegen, wie z.B. Ihren Impfpass, Ihr Schmerzbuch oder Ihre Patientenverfügung.
Wer sind die EPD-Teilnehmenden?
Akutspitäler, psychiatrische Kliniken, Reha-Kliniken und Alters- und Pflegeheime sowie Geburtshäuser und seit dem 1. Januar 2022 zugelassene Arztpraxen sind verpflichtet, wichtige Informationen zu Ihrer Gesundheit in Ihrem EPD zu erfassen, wenn Sie das möchten. Umgekehrt können Sie darum bitten, dass bestimmte Dokumente nicht in Ihr EPD aufgenommen werden.
Für alle anderen Gesundheitseinrichtungen wie Hausarztpraxen, Apotheken, Hebammen oder Spitex-Dienste ist die Teilnahme am EPD freiwillig. Wenn diese nicht am EPD angeschlossen sind, haben Sie die Möglichkeit, die für Sie wichtigen Dokumente bei Ihren Behandelnden einzufordern und selbst in Ihr EPD hochzuladen. Wie Sie Dokumente in Ihrem EPD ablegen können, erfahren Sie unter «Wie lege ich Dokumente im EPD ab?»